Festival

AGB s Schwing und Stampf Festival 23

1. Allgemeine Bestimmungen:

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte zum Festival akzeptiert der/die Erwerber*in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der/Die Festivalbesucher*in ist damit einverstanden, dass er als Teil des Publikums vor, während und nach des Festivals auf Bild-, Ton- und Videoaufnahmen aufgenommen wird. Diese Aufnahmen können von der Veranstalterin und/oder Dritten kommerziell und ohne Entschädigung genutzt und verwertet werden. Auf die Geltendmachung seiner diesbezüglichen Persönlichkeitsrechte verzichtet er ausdrücklich und unwiderruflich.

Festivalbesucher müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Veranstalter lehnen bei Widerhandhabung jegliche Verantwortung und/oder Haftung ab.


2. Sicherheitsbestimmungen:

Das Personal der Veranstalter macht an den offiziellen Eingang zum Festival Gelände und Campingplatz eine Kontrolle der Eintrittstickets bzw. Armbänder.

Alle Besucher*innen sind verpflichtet, die Anweisungen des Personals vor Ort zu befolgen. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Festareal ohne Rückerstattung des Kaufpreises für die Eintrittskarte.


3. Programm:

Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen der Künstler. Die Veranstalter übernehmen diesbezüglich keinerlei Haftung.

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung den Inhalt und/oder das Programm des Festivals zu ändern.


4. Lärmimmissionen:

Die Veranstalter lehnen jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.


5. Zugang zum Festival und Verhalten auf dem Festival Gelände:

5.1 Eintritt:

Gegen das vorzeigen seines persönlichen Tickets am Eingang wird ein Armband abgegeben welches das ganze Festival über auf dem Festival Gelände und dem Campingplatz zu tragen ist.

Gerissene Armbänder werden nicht zurückerstattet und berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der Leistungen des Veranstalters, insbesondere nicht zum Eintritt, und sind ungültig.

Verlorene Armbänder werden grundsätzlich nicht ersetzt.

Personen, welche sich ohne ordnungsgemäss befestigtem/keinem Armband auf dem Festival Gelände aufhalten, werden weggewiesen.

5.2 Aufnahmen:

Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen der am Festival auftretenden Künstler sind nicht erlaubt. Aufnahmen für den privaten Gebrauch sind grundsätzlich gestattet.

Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton,- Film- und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstlern, von Festivalbesuchern oder der Festivalinfrastruktur ist untersagt.

Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

5.3 Weitere Regeln:

Verbotene Gegenstände und Tiere auf dem Festareal sind:

Glas

Sämtliche Schuss-, Sprüh-, Stich-, Schlag-, und Hiebwaffen wie auch andere als gefährlich eingestufte Gegenstände, insbesondere auch Taschenmesser (Sackmesser)

Pyrotechnische Gegenstände, Petarden, Trockeneis und Tiere.

Auf das Festival Gelände darf pro Person nicht mehr als eine 0.5 Liter PET-Flasche mitgeführt werden.

Auf jedes gekaufte Getränk auf dem Festival Gelände wird ein Depot von CHF 2.00 erhoben. Das Depot wird an allen Bars und Getränkeständen (exkl. Foodtrucks/stands) zurückerstattet. Ein organisiertes Sammeln von Depots durch Einzelpersonen oder Organisationen – selbst unter dem Deckmantel „guter Zweck“ – ist ohne vorgängige Absprache mit dem Veranstalter verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Personen vom Festival Gelände verwiesen, ohne Rückerstattung des Kaufpreises für die Eintrittskarte.

Auf dem Festareal dürfen ohne Erlaubnis der Veranstalterin keine Feuer entfacht werden.


6. Eintrittskarten:

Eintrittskarten sind nur über die von dem Veranstalter bestimmten Ticketanbieter zu kaufen.

6.1 Keine Rückgabe- oder Rückerstattungsanspruch:

In keinem Fall besteht ein Rückgaberecht der Eintrittskarte oder ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte.

Die Festivalbesucher anerkennen insbesondere auch, dass es im Lineup des Festivals jederzeit, auch kurzfristig, zu Änderungen kommen kann; sei es, dass sich Auftrittszeiten verschieben, sei es, dass ein Künstler gar nicht auftritt. Auch diese und ähnliche Sachverhalte begründen weder ein Rückgaberecht der Eintrittskarte noch einen Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte.


7. Haftung:

Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung der Veranstalterin für ihr eigenes und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen. Betreten abgesperrter oder gekennzeichneter Bereiche auf eigene Gefahr, Die Veranstalterin haftet nicht für jegliche Konsequenzen des Betretens solcher Bereiche und den darausfolgenden Schäden. Die Veranstalterin und ihre Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die Festivalbesuchern von Dritten (z.B. Standbetreiber) zugefügt werden.

Der Veranstalter ist für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach dem Festival dem Fundbüro Luzern abgegeben.


8. Schlussbestimmungen:

Muss das Festival aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Tod oder Krankheit eines Künstlers, Unwetter, Katastrophen, Unruhen, Terrorismusgefahr, -warnung oder -akt, Epidemien, Pandemien, behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des Festivals etc.) abgesagt oder verschoben werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte noch auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte, sondern die Eintrittskarte kann nur gegen eine Eintrittskarte für die nächste Ausgabe des Festivals umgetauscht werden.

Muss das Festival aufgrund höherer Gewalt unterbrochen oder abgebrochen werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte, auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte noch auf Umtausch für die nächste Ausgabe des Festivals. Als Unterbruch des Festivals gilt jede ab Eröffnung des Festivals erfolgte temporäre Unterbrechung des Festivals (z.B. wegen Unwetters). Als Abbruch des Festivals gilt jeder ab Eröffnung des Festivals erfolgter Abbruch des Festivals (z.B. wegen behördlichen Verbots).